Grundsätzlich gelten die Annullierungsbedingungen gemäss dem mit Ihnen vereinbarten Mietvertrag. Bei kurzfristig eintretenden ausserordentlichen Situationen (ab 30 Tage vor Reiseantritt), wie Einreiseverbote in die Schweiz oder Lockdowns, klären wir die Situation individuell ab. Falls Ihr Reiseantritt aufgrund von kurzfristigen behördlichen Anordnungen nicht möglich ist, erlassen wir Ihnen den Mietpreis.
Wichtig ist, dass Sie uns so bald wie möglich
kontaktieren, falls Sie Ihre Ferien nicht antreten können.
Die Tourismusorganisation veröffentlicht die aktuellen Informationen betreffend Corona und betreffend die lokalen Angebote (wie Bergbahnen) auf der Website
engadin.com hier.
Informationen der schweizerischen Bundesbehörden für Reisende finden Sie auf der Website
bag.admin.ch hier.
Informationen zur aktuellen Situation in der Schweiz und im Ausland, FAQs, Empfehlungen für Reisende finden Sie auf der Website vom Bundesamt für Gesundheit
bag-coronavirus.ch hier.